Aktuelles - MSC e.V.

Direkt zum Seiteninhalt

Aktuelles

Wichtig:
Alle Schützen die sich für eine Teilnahme zum Sicherheits- und Regeltest, IPSC-Wettkämpfen und/oder Meisterschaften, oder sonstige Kurse, Ergebnisse etc. interessieren, müssen sich auf der Internetseite des "Match Organisation System" kurz "MOS" registrieren, da sonst keine Anmeldung bzw. Teilnahme möglich ist.


Sämtliche Aufbewahrungsvorschriften, auch von Erlaubnisfreien Waffen und Munition findet ihr in dem Merkblatt "Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition".


Mail vom 19.02.2023 von Präsident BBS:
Magazine für halbautomatische Langwaffen
Gemäß §6 Verordnung zum Waffengesetz sind zum sportlichen Schießen mit halbautomatischen Langwaffen nur Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Patronen erlaubt.
  • Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.
  • Dies gilt ebenso für KK-Magazine. Auch sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.
  
Magazine für Kurzwaffen
Bei Kurzwaffen mit Zentralfeuerpatronen sind zum sportlichen Schießen nur noch Magazine mit einer maximalen Magazinkapazität von 20 Patronen zugelassen.
  • Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Eine Blockierung ist nicht erforderlich. Jedoch dürfen zu keiner Zeit mehr als 20 Patronen ins Magazin geladen werden.
  • Dies gilt nicht für KK-Magazine. Jedoch müssen für diese Magazine Vorgaben bezüglich maximaler Patronenzahl / Laden einer bestimmten Anzahl von Patronen durch die Sportordnungen beachtet werden.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________

Wichtige Informationen zum Thema "Fortbestand Bedürfnis" vom 19.02.2023 von Präsident BBS:
In anderen Bundesländern gab es in den letzten Wochen bereits Veröffentlichungen durch die jeweiligen Behörden.
 
Nun ist die Überprüfung des Fortbestandes des Bedürfnisses auch in Bayern konkretisiert worden.
  
Die Überprüfungen für den Fortbestand des Bedürfnisses finden bekanntlich gemäß Waffengesetz innerhalb der ersten 5 bzw. 10 Jahren nach dem Eintrag der ersten Waffe in eine Waffenbesitzkarte statt.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________


 

 


Zurück zum Seiteninhalt